AI Act · Stand 1. 9. 2026

Für wen gilt der EU AI Act wirklich?

Fast jedes Unternehmen, in dem jemand bei der Arbeit KI nutzt. Auch wenn es nur ChatGPT für E-Mails ist. Mit dieser Checkliste wissen Sie es in einer Minute.

Der AI Act, die Verordnung (EU) 2024/1689, unterscheidet zwei Rollen. Der Anbieter entwickelt KI und bringt sie auf den Markt. Das sind OpenAI, Google oder Microsoft, und an sie richtet sich der Großteil der Verordnung. Der Betreiber nutzt KI bei seiner Tätigkeit. Und das ist heute fast jedes Unternehmen.

Checkliste: Gilt der AI Act für Ihr Unternehmen?

  • Schreibt bei Ihnen jemand E-Mails, Texte oder Zusammenfassungen mit ChatGPT oder einem ähnlichen Tool?
  • Haben Sie Microsoft 365 mit Copilot oder Google Workspace mit Gemini?
  • Erstellt Ihr Marketing Grafiken oder Texte mit KI?
  • Sortiert bei Ihnen jemand Lebensläufe mit KI?

Ein einziges Ja genügt, und Ihr Unternehmen ist Betreiber. Wenn Sie glauben, dass bei Ihnen niemand KI nutzt, lohnt es sich nachzufragen. Umfragen aus den Nachbarmärkten zeigen, dass etwa jeder Fünfte KI bei der Arbeit nutzt. In Unternehmen, in denen das nie offiziell geregelt wurde, sind es meist mehr. Nur spricht niemand darüber, weil es niemand für wichtig hält.

Gilt das auch für Selbstständige?

Ja. Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die KI in eigener Verantwortung verwendet. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung zu Hause. Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass Unternehmertum, Handel, Berufsausübung oder regelmäßiger wirtschaftlicher Nutzen eine berufliche Tätigkeit bedeuten.

Eine Größenschwelle enthält die Verordnung nicht, weder nach Mitarbeiterzahl noch nach Umsatz. Es ändert sich nur, was in Ihrer Situation angemessen ist.

Auf nationale Gesetze müssen Sie nicht warten

Der AI Act ist eine Verordnung, keine Richtlinie. Er gilt unmittelbar in jedem EU-Land, egal wie weit die nationale Gesetzgebung ist. Das nationale Gesetz regelt nur, wer kontrolliert und nach welchem Verfahren.

Was das für Sie bedeutet

Von über hundert Artikeln betreffen drei ein normales Unternehmen.

  • Artikel 4, KI-Kompetenz. Wer mit KI arbeitet, soll sie in angemessenem Umfang verstehen. Seit der Novelle Digital Omnibus im Juli ist das eine Bemühenspflicht, keine Erfolgspflicht. Abgeschafft oder verschoben wurde sie aber nicht.
  • Artikel 50, Transparenz. Ein Chatbot muss Kunden gleich zu Beginn sagen, dass er eine Maschine ist. Realistisch wirkende generierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte werden bei der Veröffentlichung gekennzeichnet.
  • Artikel 5, verbotene Praktiken. Für ein normales Unternehmen vor allem das Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz.

Ausführlicher behandeln wir sie auf der Seite AI Act.

Häufige Fragen

Gilt der AI Act auch ohne nationales Gesetz?

Ja. Die Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Das nationale Gesetz regelt nur, wer kontrolliert und nach welchem Verfahren.

Reicht es, wenn eine Person ChatGPT nutzt?

Ja. Ein Unternehmen wird zum Betreiber, indem es KI bei seiner Tätigkeit nutzt. Eine Mindestzahl an Mitarbeitern oder einen Mindestumsatz kennt die Verordnung nicht.

Brauchen wir ein Zertifikat?

Nein. Die Kommission hat ausdrücklich geschrieben, dass keines erforderlich ist. Interne Aufzeichnungen über Schulungen und Maßnahmen sollten Sie aber führen.

Sie wissen nicht, was davon für Sie gilt? Schreiben Sie uns, wir sagen es Ihnen offen.

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