Der höchste Satz liegt bei 35 Millionen Euro oder 7 % des Umsatzes. Für ungeschulte Mitarbeiter bekommen Sie ihn aber nicht.
Über Bußgelder nach dem AI Act kursieren viele Zahlen, und die meisten werden ohne Zusammenhang zitiert. Bei den Pflichten, die ein normales Unternehmen betreffen, kennt die Verordnung drei verschiedene Stufen.
Der höchste Satz der Verordnung gilt für Artikel 5, also für eine kurze Liste von Dingen, die gar nicht erlaubt sind. Er gilt seit Februar 2025.
Ein normales Unternehmen betrifft davon praktisch ein Punkt: Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Eine Kamera, die auswertet, ob Mitarbeiter konzentriert wirken. Software, die im Vorstellungsgespräch die Mimik von Bewerbern liest und bewertet, ob sie glaubwürdig wirken. Der Arbeitsplatz wird weit ausgelegt, dazu zählen auch Homeoffice und Recruiting. Ausnahmen gibt es nur aus medizinischen und Sicherheitsgründen.
Meist gerät ein Unternehmen ungewollt hinein. Jemand kauft ein Tool zur Produktivitätsüberwachung und weiß nicht genau, was es tut.
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50. Ein Chatbot, der mit Kunden kommuniziert, muss gleich zu Beginn des Gesprächs erkennen lassen, dass er eine Maschine ist. Generierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die wie eine echte Aufnahme wirken, werden bei der Veröffentlichung gekennzeichnet.
Für Verstöße liegt die Obergrenze bei 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes. Für KMU gilt der niedrigere der beiden Beträge.
Für die Nichterfüllung von Artikel 4 zur KI-Kompetenz sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor. Sanktionen legen die nationalen Behörden fest.
Die Pflicht gilt trotzdem seit Februar 2025. Der Digital Omnibus hat sie im Juli 2026 zu einer Bemühenspflicht abgeschwächt, nicht abgeschafft. Wer behauptet, für ungeschulte Mitarbeiter drohten 35 Millionen, wirft zwei verschiedene Dinge durcheinander.
Das Bußgeld ist der unwahrscheinlichere Teil des Problems. Teurer wird es, wenn ein Kundenvertrag oder personenbezogene Daten in einem öffentlichen Chatbot landen, und das betrifft dann auch den Datenschutz mit eigenen Sanktionen. Wenn ein Angebot oder Bericht mit einer Zahl rausgeht, die sich die KI ausgedacht hat. Wenn ein Mitarbeiter Geld auf die Anweisung einer geklonten Stimme des Geschäftsführers überweist. Und wenn ein Kunde fragt, wie Sie das Thema KI abgesichert haben, und Sie nichts vorzeigen können.
Für Artikel 4 allein sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor, Sanktionen legen die nationalen Behörden fest. Die Pflicht gilt aber, und laut Kommission sollten Unternehmen interne Aufzeichnungen über Schulungen und Maßnahmen führen.
Dieser Satz betrifft ausschließlich verbotene Praktiken nach Artikel 5. Bei der Transparenz liegt die Obergrenze bei 15 Mio. € oder 3 % des Umsatzes, und KMU zahlen den niedrigeren der beiden Beträge.
Das regeln die nationalen Aufsichtsgesetze. Für Artikel 4 überlässt die Verordnung die Sanktionen den nationalen Behörden.
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