Wenn Sie im Unternehmen KI nutzen und Ihre Mitarbeiter nicht geschult sind, sind Sie schon jetzt in Verzug.
Erledigen lässt sich das in wenigen Stunden. Nicht erledigen lässt es sich rückwirkend, wenn die Kontrolle bereits bei Ihnen im Haus steht.
Nutzt irgendjemand bei Ihnen ChatGPT, Copilot oder ein anderes KI-Tool, und sei es nur für E-Mails?
Setzen Sie KI irgendwo im Recruiting, in der Mitarbeiterbewertung oder in der Kundenkommunikation ein?
Verkaufen Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung mit eingebauter KI?
Trifft auch nur ein Punkt auf Ihr Unternehmen zu, gilt die Pflicht auch für Sie. Das Gesetz kennt keine Ausnahme nach Größe oder Branche.
Geschulte Mitarbeiter. Jeden, der bei der Arbeit KI nutzt.
Einen Nachweis, dass sie die Schulung absolviert haben und verstehen, was sie im Umgang mit KI wissen müssen.
Die Fähigkeit, das zu belegen, wenn jemand nachfragt. Grundlage ist der AI Act (KI-Verordnung der EU), die Verordnung (EU) 2024/1689.
Sie wird nicht das Unternehmen fragen. Sie wird die Person fragen, die dafür zuständig war.
Wenn bei Ihnen HR, Betrieb, IT oder Compliance auf dem Tisch liegen, ist das die Pflicht, die im Problemfall auf Sie zurückfällt. Nicht auf die abstrakte Firma, sondern auf Ihren Namen im Protokoll. Erledigen Sie sie, solange sie günstig und schnell ist.
Egal, wofür Sie sich entscheiden, das Ergebnis ist dasselbe: geschulte Mitarbeiter, eine Bestätigung für jede einzelne Person und ein Verzeichnis, das Sie jederzeit exportieren und auf den Tisch legen können. Der Unterschied liegt nur darin, wie viel drumherum automatisch für Sie erledigt wird.
Heute gestartet, heute erledigt.
Dieselbe Schulung, für das ganze Team auf einmal ausgerollt.
Nicht nur Schulung. Der gesamte Stand erfasst und abgesichert.
Sie wissen nicht, was davon zu Ihnen passt? Schreiben Sie auf WhatsApp, wir sagen es Ihnen in einer Minute.
Wir bauen mit KI seit ihrem Durchbruch, in eigenen Unternehmen. Die Schulungen kommen aus dem, was dort täglich läuft, nicht aus der Theorie. Dazu:
Für jedes Unternehmen und jeden Unternehmer, deren Mitarbeiter KI bei der Arbeit nutzen. Die Verordnung nennt das „Betreiber“ und definiert ihn als jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Es spielt keine Rolle, was Sie mit KI tun oder wie groß Sie sind. Entscheidend ist, dass Sie sie nutzen.
Ja. Der Anwendungsbereich knüpft an die Rolle an, nicht an die Größe. Betreiber ist auch eine natürliche Person, die KI im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit nutzt. Die Europäische Kommission stellt in ihrer offiziellen Erläuterung ausdrücklich klar, dass freiberufliche Tätigkeit und regelmäßiger wirtschaftlicher Nutzen eine professionelle Nutzung bedeuten. Die einzige Ausnahme ist die rein persönliche, nicht berufliche Nutzung, etwa zu Hause.
Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 2. August 2026 haben die nationalen Behörden die Befugnis, ihre Einhaltung zu kontrollieren und Verantwortung durchzusetzen.
Das genügt. Betreiber werden Sie nicht dadurch, dass Sie KI entwickeln, sondern dadurch, dass Ihre Mitarbeiter sie bei der Arbeit nutzen. ChatGPT, Copilot oder ein KI-Übersetzer bei Arbeitsaufgaben bedeuten, dass Artikel 4 zur KI-Kompetenz für Sie gilt.
Mit einem Schulungsnachweis. Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Format und kein Zertifikat vor, aber die Europäische Kommission empfiehlt ausdrücklich, ein internes Verzeichnis der Schulungen und weiteren Maßnahmen zu führen. Eine Maßnahme, die Sie nicht nachweisen können, existiert für die Behörde nicht. In der Praxis heißt das: eine Teilnahmebestätigung für jede einzelne Person und ein Verzeichnis, das Sie jederzeit exportieren und vorlegen können.
Ein Video aus dem Internet ist keine Maßnahme, die Sie belegen können. Es liefert weder Test noch Bestätigung noch Nachweis, bei einer Kontrolle haben Sie also nichts vorzulegen. Außerdem muss die Schulung dem entsprechen, was Ihre Mitarbeiter mit KI tatsächlich tun, und das leistet ein allgemeines Video nicht.
Für Artikel 4 allein sieht die Verordnung kein festes Bußgeld vor. Die Durchsetzung liegt bei den nationalen Behörden, und die Europäische Kommission erklärt, dass Sanktionen am wahrscheinlichsten sind, wenn es zu einem Vorfall kommt und die Schulung fehlte. Die fehlende Schulung zählt dann als erschwerender Umstand. Das eigentliche Risiko ist also nicht das Bußgeld für die versäumte Schulung, sondern die volle Verantwortung für den Schaden, den ein ungeschulter Mitarbeiter mit KI anrichtet.
Der Wortlaut von Artikel 4 wurde im Juli 2026 durch eine Novelle angepasst, die Pflicht ist geblieben. Jeder Betreiber muss Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz seiner Mitarbeiter zu fördern. Geändert hat sich, dass kein bestimmtes Wissensniveau bei einer bestimmten Person garantiert werden muss. Die Empfehlung der Kommission, ein internes Schulungsverzeichnis zu führen, gilt weiter. Anders gesagt: Schulung und Nachweis darüber sind nach wie vor genau das, womit Sie die Pflicht erfüllen.
Jeder EU-Mitgliedstaat benennt seine eigene Marktüberwachungsbehörde, und die nationalen Behörden haben seit dem 2. August 2026 Durchsetzungsbefugnisse. In mehreren Ländern läuft die Benennung noch, die Pflichten gelten aber direkt aus der EU-Verordnung. Datenlecks behandeln die Datenschutzbehörden schon heute.
Kostenlose KI-Beratung. In 30 Minuten wissen Sie, wo KI in Ihrem Unternehmen die höchste Rendite bringt und ob sich die Investition überhaupt rechnet. Sie gehen mit dem RSM Blueprint: eine Seite mit dem, was sich bei Ihnen als Erstes lohnt.
Wir verwenden Cookies, um Besucherzahlen und Werbeleistung zu messen. Notwendige laufen immer, der Rest nur mit Ihrer Zustimmung. Mehr erfahren