Die kurze Antwort: für jeden, der bei der Arbeit KI nutzt. Und sei es nur ChatGPT für E-Mails. Hier ist die Checkliste, mit der Sie es in einer Minute herausfinden.
Der AI Act (KI-Verordnung der EU) ist die Verordnung (EU) 2024/1689, das erste Gesetz über künstliche Intelligenz weltweit. Er gilt unmittelbar in jedem Land der Union, ohne dass ein nationales Gesetz nötig wäre. Die meisten seiner Regeln betreffen Unternehmen, die KI entwickeln und verkaufen. Eine Pflicht gilt aber für alle, die KI nutzen: die Mitarbeiter schulen und das belegen können.
Wenn auch nur eine Antwort Ja lautet, sind Sie laut der Verordnung ein sogenannter Betreiber, und die Pflicht aus Artikel 4 gilt auch für Sie. Das Gesetz kennt keine Ausnahme nach Größe oder Branche. Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet.
Ja. Der Anwendungsbereich knüpft an die Rolle an, nicht an die Größe. Die Europäische Kommission stellt in ihrer offiziellen Erläuterung ausdrücklich klar, dass freiberufliche Tätigkeit und regelmäßiger wirtschaftlicher Nutzen eine professionelle Nutzung bedeuten. Die einzige Ausnahme ist die rein persönliche, nicht berufliche Nutzung, etwa zu Hause.
Drei Dinge. Geschulte Mitarbeiter. Jeden, der bei der Arbeit KI nutzt. Einen Nachweis, dass sie die Schulung absolviert haben und verstehen, was sie im Umgang mit KI wissen müssen. Und die Fähigkeit, das zu belegen, wenn jemand nachfragt.
Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 2. August 2026 haben die nationalen Behörden die Befugnis, ihre Einhaltung zu kontrollieren und Verantwortung durchzusetzen. Die Zeit zur Vorbereitung ist vorbei.
Selbstständige und kleine Unternehmen erledigen es mit einer fertigen Online-Schulung mit Test und Bestätigung in wenigen Stunden. Ein Unternehmen mit Abteilungen braucht dazu ein Verzeichnis und das Onboarding neuer Mitarbeiter. Ein Großunternehmen kümmert sich zusätzlich um eine Richtlinie und ein Audit des Ist-Zustands. Wie genau, haben wir auf der Seite AI Act und Compliance beschrieben.
Ja. Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Pflichten daraus bestehen unabhängig davon, ob Ihr Land ein eigenes Durchführungsgesetz erlässt.
Ja. Zum Betreiber wird ein Unternehmen dadurch, dass seine Mitarbeiter KI bei der Arbeit nutzen. Weder die Anzahl der Personen noch die Häufigkeit spielt eine Rolle.
Gehen Sie die Checkliste oben durch und besuchen Sie die Seite AI Act und Compliance, auf der die Lösungen nach Unternehmensgröße aufgeteilt sind: von der fertigen Schulung bis zur maßgeschneiderten Compliance.
Sie wissen nicht, wie das auf Ihr Unternehmen passt? Wir gehen es in 30 Minuten durch.
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